Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf: Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn wir deren Anwendung nicht gesondert widersprechen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die überwiegend ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1
Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Serienmäßig hergestellte Waren (Möbel, Muster oder etc.) werden grundsätzlich nach Abbildung verkauft. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstuck bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Leder, Natursteinplatten, Furniere, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.
2.2
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.
3. Preise und Zahlungen
3.1
Der Käufer verpflichtet, innerhalb von acht Tagen nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu zahlen. Der Restbetrag ist fällig vor Montage in bar an den Anlieferer der Ver-käuferin. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
3.2
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.
4. Lieferung
4.1
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse, wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Materialanlieferung, Krieg, Aufruhe usw. verschieben den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2
Wenn ein Liefertermin seitens des Käufers nicht eingehalten werden kann, bitten wir um schriftliche Benachrichtigung (mind. 4 Wochen vor Anlieferung) da sonst eine kostenlose Verschiebung der Liefer-/ Montagetermins nicht mehr möglich ist. Die Kosten, pro ausgefallenen Montagetag belaufen sich auf 450,00 Euro zzgl. der gültigen MwSt. Die Ausfallkosten werden am Tag der Montage fällig. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, den Restkaufpreis per EC-Karte zu bezahlen. Hierbei ist wichtig, dass Ihre EC-Karte mindestens zwei Tage vor Auslieferung Ihrer Küche, für diese Zahlung, frei geschaltet sein muss.
4.3
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, es handelt sich um zusammengehörende Teile einer Wohnungseinrichtung (z. B. Schrank, Sitzgruppe, Einbauküche oder ähnliches).
4.4
Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
5.2
Ist der Kunde Unternehmer, so gilt zusätzlich: Bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware, um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
6.1
Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer, über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.
6.2
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungs-Risiko. Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die endgültige nicht Belieferung des Verkäufers auf höre Gewalt beruht und der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellte Ware nicht zu für ihn zu machen Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nicht-belieferung zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Montagearbeiten und Dekorationsarbeiten
7.1
Die Montage von Küchen, Anbauwänden, etc. setzt einen waagerechten Boden voraus. Erforderliche Ausgleichsarbeiten sind nicht von uns geschuldet und werden gegebenenfalls nach Beauftragung gesondert berechnet. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen, insbesondere nicht zur Ausführung von Sanitär und Elektroarbeiten, soweit sie mit uns nicht ausdrücklich anders vereinbart worden sind.
7.2
Führen wir Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Dekorationsarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.3
Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sowie Dekorationsarbeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.
7.4 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
8. Gewährleistung
8.1
Wir leisten Gewähr wie folgt:
8.1.1
Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 11. genannt sind.
8.1.2
Ist der Kunde Unternehmer, so muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form-und fristgerechten Rügen dar.
8.2
Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
9. Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau.
10. Zeichnungen, Pläne und Visualisierungen
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zu, von uns angefertigten Zeichnungen. Plänen, digitalen Bildern, Animationen, etc. (nachfolgend: Arbeitsergebnisse) im Rahmen und für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, gleiche Arbeitsergebnisse ohne Einverständnis des Kunden Dritten zur Verfügung zu stellen. Die von uns erstellten Arbeitsergebnisse stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Durch Vorschläge oder sonstige fördernde Maßnahmen des Kunden oder Dritter wird kein Miturheberrecht zugunsten des Kunden und/oder Dritter begründet. Rechte an Zwischenergebnissen und Entwürfen, insbesondere an Daten, Ausdrucken oder Proofs, werden dem Kunden nicht eingeräumt. Diese verbleiben bei uns.
11. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
11.1
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
11.2.
Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
11.3.
Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.4.
Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
11.5.
Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Abnahmeverzug
12.1
Wenn der Käufer nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder Vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen nicht Erfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
12.2
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahme Verzug kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreis ohne Abzüge vornehmen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt der Verkäufer, wie etwa auch eine Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
13. Transport von Eigenmöbeln
Wir möchten Sie freundlichst darauf aufmerksam machen, dass es unseren Fahrern gesetzlich nicht gestattet ist, Altmöbel in und aus Ihrer Wohnung zu transportieren. Wir verstoßen dabei gegen das Transport- und Speditionsgesetz und machen uns strafbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.
14. Allgemeines
14.1
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
14.2
Alleiniger Gerichtsstand ist unser Sitz, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht. Die Regelung unter Ziff. 14.2 gilt nur gegenüber Unternehmern.